2023: Das große Wahljahr in Luxemburg
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Du wirst in diesem Jahr besonders viel von Politikerinnen und Politikern hören und sehen. Denn es wird gleich zweimal gewählt. Dieses Jahr müssen die Wählerinnen und Wähler die neuen Mitglieder der Gemeinderäte und des Parlaments bestimmen.
Gemeindewahlen: Worum geht’s?
Die Mitglieder des Gemeinderats werden gewählt. Zum Gemeinderat gehört auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Der Gemeinderat entscheidet, was in der Gemeinde geschieht.
Wann findet die Wahl statt?
Am 11. Juni 2023
Wie oft finden die Gemeindewahlen statt?
Alle sechs Jahre.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Luxemburger und Luxemburgerinnen bekommen automatisch eine Aufforderung, wählen zu gehen. Personen, die eine andere Nationalität haben, müssen sich zuerst auf die offizielle Liste der Wählerinnen und Wähler eintragen lassen, wenn sie mitwählen wollen.
Wer darf als Kandidatin oder als Kandidat antreten?
Alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde leben und in der Wählerliste eingetragen sind, dürfen sich der Wahl stellen.
Wo geht man wählen?
Man wählt in Wahlbüros, die meistens in einer Schule oder einem Sport- oder Kulturzentrum untergebracht werden. Die Wahlbüros gibt es nur am Wahltag.
Wer wird Bürgermeisterin oder Bürgermeister?
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wird von den Kandidaten und Kandidatinnen bestimmt, die die meisten Stimmen bekommen haben und damit Mitglied im Gemeinderat sind. Bürgermeister oder Bürgermeisterin wird meistens eine Person aus der Partei mit den meisten Stimmen.
In einigen Gemeinden hängen Plakate von Parteien, in anderen nicht. Warum?
In großen Gemeinden treten die Kandidatinnen und Kandidaten in Gruppen an. Meistens sind das Parteien. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen, die ähnliche Ideen über Politik haben. Diese Gruppen haben meistens auch ein gemeinsames Wahlprogramm, in dem sie ihre Vorschläge für die Zukunft aufschreiben, damit sie jeder lesen kann.
Parlamentswahlen: Worum geht’s
Es geht darum, die Mitglieder des Parlaments zu wählen. Das Parlament heißt in Luxemburg „Chambre des Députés“. Es entscheidet über alle Gesetze in Luxemburg, also über die Regeln, die für alle Menschen im ganzen Land gelten. Die Mitglieder heißen Abgeordnete oder „Députés“.
Wann findet die Wahl statt?
Am 8. Oktober 2023
Wie oft finden die Parlamentswahlen statt?
Alle fünf Jahre.
Wer darf wählen?
Alle Personen mit Luxemburger Nationalität, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wer darf als Kandidatin oder als Kandidat antreten?
Alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde leben und in der Wählerliste eingetragen sind, dürfen antreten.
Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
Es gibt 60 Abgeordnete. Aber nicht alle Wählerinnen und Wähler wählen die gleiche Anzahl an Abgeordneten. Luxemburg ist nämlich in vier verschiedene Wahlbezirke (d. h. Regionen) eingeteilt. Der größte Wahlbezirk des Landes ist der Süden. Hier müssen 23 Abgeordnete gewählt werden. Dann gibt es das Zentrum (21 Abgeordnete), den Norden (9 Abgeordnete) und den Osten (7 Abgeordnete). Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk hängt von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Bezirk ab.
Wo geht man wählen?
Man wählt in Wahlbüros, die meistens in einer Schule oder einem Sport- oder Kulturzentrum untergebracht werden.
Entscheidet das Parlament, wer Ministerin oder Minister wird?
Nein. Am Wahlabend schauen sich die Parteien ihre Resultate an. Um eine Regierung bilden zu können, braucht man die Mehrheit der Stimmen. Eine Mehrheit sind mindestens 31 Abgeordnete. Jede Partei überlegt, mit welchen anderen Parteien sie am besten zusammen regieren kann. Es können am Ende auch mehr als zwei Parteien sein. Danach vereinbaren die Parteien der Mehrheit Pläne, die sie in den nächsten Jahren umsetzen wollen. Sie beschließen, wer Mitglied der Regierung – also Ministerin oder Minister – wird. Wenn man ins Parlament gewählt wurde, darf man allerdings nicht gleichzeitig Minister oder Ministerin sein. Denn das Parlament muss unabhängig kontrollieren können, ob die Regierung (also die Minister und Ministerinnen) ihre Arbeit gut macht.
Wahlen sind geheim und obligatorisch
Welche Parteien oder welche Namen die Wählerinnen und Wähler auf den Wahlzetteln ankreuzen, ist Privatsache. Deshalb wird in einer Wahlkabine gewählt. Diese sieht ein wenig aus wie eine Umkleidekabine. Hier ist man vor Blicken geschützt. Man füllt den Wahlzettel aus, faltet ihn und wirft ihn in die Wahlurne. Die Personen, die die Stimmen auszählen, wissen also nicht, wer welchen Wahlzettel in die Urne geworfen hat. Wahlzettel können auch zuhause ausgefüllt und per Post geschickt werden. Zudem ist die Wahl in Luxemburg obligatorisch, das heißt, man muss wählen gehen. So sieht es das Gesetz vor.
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