Liebe Kinder, kennt ihr eure Rechte? – Teil 11: Der Schutz vor Gewalt
22. Dezember 2023In dieser Serie erklärt euch De Piwitsch gemeinsam mit dem „Service des droits de l’enfant“, was in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht.
Manchmal sagt man Kinder seien schutzlos oder schutzbedürftig. Das kommt daher, dass Kinder erst lernen müssen sich zu verteidigen und ihre Wünsche und Grenzen auszudrücken. Auch entwickeln sie erst ihre Kräfte oder sie sind finanziell abhängig, weil sie ja noch kein eigenes Geld verdienen. Manchmal können sie Gefahren noch nicht richtig einschätzen, weil sie sich nicht mit allen Möglichkeiten oder Risiken befasst haben. Erwachsene haben oft einen Informationsvorsprung, weil sie sich über mehrere Jahre hinweg informieren konnten. Damit Kinder sich gut entwickeln können, sollen sie geschützt werden und in einem sicheren Umfeld aufwachsen können.
Hierfür beinhalten die Kinderrechte sogenannte Schutzrechte, die dazu da sind, um Kinder vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen. Es ist nämlich verboten, Kinder zu schlagen, zu schikanieren, zu missachten oder sie zu Handlungen zu zwingen, die ihnen schaden.
Was ist eigentlich Gewalt?
Gewalt bedeutet, dass jemand etwas mit Absicht tut, um jemand anderem wehzutun. Weißt du, was alles dazu zählt?
- Physische Gewalt: du wirst z.B. geschlagen oder dir zieht jemand an den Haaren, so dass es dir weh tut;
- Seelische Gewalt: du wirst z.B. ständig geärgert oder vom Spielen ausgeschlossen, so dass du traurig bist;
- Sexuelle Gewalt: jemand streichelt dich gegen deinen Willen;
- Vernachlässigung: du bist sehr oft alleine oder wirst ständig übergangen.
Jedes Kind hat das Recht, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden, auch in seiner Familie und in den Kinderbetreuungstrukturen !
Was das für dich bedeutet:
Niemand darf dir wehtun, dich verletzen oder dich zu etwas zu zwingen das du nicht willst und dir schaden könnte!
Solltest du trotzdem Gewalt erfahren, wende dich an eine(n) Erwachsene(n), der/dem du vertraust, damit sie/er dir helfen kann! Wenn du keine Hilfe bei Vertrauenspersonen findest, kannst du hier weitere Hilfe finden:
- Ombudsman fir Kanner an Jugendlecher: www.okaju.lu / Tel.: 26123124
- Office national de l’enfance : www.officenationalenfance.lu / Tel. : 8002-9393
- Kanner-Jugendtelefon : www.kjt.lu / Tel.: 116111
- Bee-Secure Helpline: https://www.bee-secure.lu/de/helpline/ Tel.:80021234 (wenn es um Gefahren im Internet geht)
In Luxemburg wird einiges unternommen, um Gewalt an Kindern zu verhindern. Es gibt zum Beispiel Gesetze gegen körperliche Bestrafung, sexuelle Gewalt und unmenschliche Behandlung von Kindern. Außerdem wird sehr viel umgesetzt um Kinder über Gewalt zu informieren und ihnen zu zeigen was sie dagegen tun können. Es wird z.B. Informationsmaterial über Gewalt und ihre Gefahren verteilt. Außerdem werden Schulungen für Erwachsene, die mit Kindern arbeiten angeboten, damit sie die Gefahren besser erkennen und die Kinder schützen können. Du hast aber auch die Möglichkeit selbst etwas in deiner Schule und deiner Maison Relais zu tun um Gewalt zu verhindern indem du beim Projekt „S-Team: Setz dech an!“ mitmachst. Frag doch mal bei deiner Schule oder in deiner Maison Relais nach ob sie schon Partner sind, oder kontaktiere direkt den Service national de la Jeunesse: Tania Matias / tania.matias@snj.lu / 247-86477.
Text der Konvention:
Artikel 19: Schutz vor Gewalt
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
(2) Diverse Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahme zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
In diesem Video erklärt Samuel (10) dir das Recht auf Schutz vor Gewalt.
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