Liebe Kinder, kennt ihr eure Rechte? – Teil 4: Soziale und wirtschaftliche Sicherheit
21. Februar 2023In dieser Serie erklärt euch De Piwitsch gemeinsam mit dem „Service des droits de l’enfant“, was in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht. Die anderen
Artikel 26: Soziale und wirtschaftliche Sicherheit
Stelle dir vor, deine Familie ist arm. Es gibt kaum Geld für Essen und kein Geld für deine Schulsachen, Kleider oder Spielzeug. Zur Schule gehen darfst du nicht, weil du arbeiten musst, damit deine Familie genug Geld zum Leben hat. Wenn du oder jemand aus deiner Familie krank wird, ist das eine Katastrophe, weil kein Geld da ist, um die medizinische Behandlung zu zahlen. Es sind schlimme Situationen, die wir hier beschreiben.
Aber auf der Welt gibt es immer noch Millionen Menschen, die diese Situationen erleben müssen. Besonders Kinder sollten nicht in solchen Umständen aufwachsen. Deshalb besagt die Kinderrechtskonvention, dass jedes Kind Recht auf Unterstützung von seinem Land hat, damit es nicht in Armut aufwachsen muss und sich gut entwickeln kann. Außerdem steht in der Kinderrechtskonvention, dass arme Familien besonders stark unterstützt werden müssen.
Was das für dich heißt
Jedes Kind in Luxemburg ist sozialversichert. Wenn du also krank wirst oder einen Unfall hast, ist deine medizinische Versorgung garantiert. Wenn deine Familie in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil zum Beispiel die Eltern oder Erziehungsberechtigten krank oder arbeitslos werden, oder auch das Haus in dem du wohnst durch ein Unglück zerstört wird, muss der Luxemburger Staat deine Familie stärker mit Geld oder anderen Mitteln unterstützen, damit ihr alle angemessen leben könnt und du geschützt aufwachsen kannst.
Text der Konvention: Artikel 26
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
(2) Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden.
Hier erklärt Celina aus Deutschland, weshalb soziale und wirtschaftliche Sicherheit wichtig sind.
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