Liebe Kinder, kennt ihr eure Rechte? – Teil 5: Kinder mit einer Behinderung

27. März 2023

In einer Serie erklärt euch De Piwitsch gemeinsam mit dem „Service des droits de l’enfant“, was in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht. Diesmal geht es um Artikel 23 der Konvention. Dieser Artikel betrifft Kinder mit einer Behinderung.

Du hast sicher schon gemerkt dass jeder Mensch anders ist: manche sind groß, andere klein, die einen haben blaue, die anderen grüne Augen. Es gibt Menschen, die eine Brille brauchen um gut zu sehen, andere brauchen einen Rollstuhl um sich fortzubewegen. Aber egal wie unterschiedlich die Menschen sind, alle haben die gleichen Rechte!

Um alle Rechte leben zu können, brauchen Menschen mit einer Behinderung manchmal Hilfsmittel. Denn es gibt Barrieren, die es behinderten Menschen schwerer machen das zu tun was sie wollen. Es gibt sichtbare Barrieren, wie zum Beispiel Treppen, die einen Rollstuhlfahrer davon abhalten sich weiterzubewegen.

Mit Rampen und rollstuhlgerechten Wegen kann den Kindern ein sicherer Zugang ermöglicht werden. Es gibt aber auch unsichtbare Barrieren. So haben zum Beispiel manche Kinder Schwierigkeiten sich zu konzentrieren und still zu sitzen.

Dies macht es ihnen oft schwer in der Schule mitzukommen und Anschluss zu finden. Diesen Kindern kann geholfen werden da es sich um eine Krankheit handelt. Alle Beteiligten – Kind, Familie, LehrerInnen, ErzieherInnen – können mit Verständnis, Ausdauer und Geduld auf bestimmte Ziele hin arbeiten, um es dem Kind zu ermöglichen die gleichen oder ähnliche Ziele zu erreichen wie die der anderen Kinder. 

Kinderrechte gelten für alle Kinder Quelle: Shutterstock

Alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, sind Teil unserer Gesellschaft. Die Kinderrechtskonvention besagt, dass alle die gleichen Chancen bekommen müssen. Für Menschen mit Beeinträchtigung heißt das, dass die Gesellschaft alle möglichen Hindernisse abbauen muss, damit auch sie vollwertig teilnehmen können. Dies gilt für das ganze Leben: Schule, Sport, Arbeit, Freizeit und so weiter Auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen muss dabei besonders geachtet werden. Das nennt man Inklusion!

Was das für dich heißt 

Wenn du ein Kind mit besonderen Bedürfnissen bist, hast du ein Recht auf eine spezifische Betreuung. Du musst dabei unterstützt werden, so selbstständig wie möglich dein Leben meistern und dich so gut wie möglich entwickeln und entfalten zu können. Luxemburg muss dafür sorgen, dass du die dafür nötige Betreuung bekommst. Damit deine Eltern bestmöglich für dich sorgen können, bekommen sie zusätzliche Unterstützung. 

Wenn du ein Kind in deinem Umfeld hast, das eine Behinderung hat, kannst du es unterstützen indem du es einbeziehst und zum Beispiel Aktivitäten oder Spiele vorschlägst an denen alle Kinder teilnehmen können. Darüber kannst du ja mal nachdenken und in deiner Klasse oder mit deinen Freundinnen und Freunden darüber diskutieren.

Artikel 23
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.

(2) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, daß dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.

Quelle: UNICEF

(3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, daß sichergestellt ist, daß Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.

(4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschließlich der Verbreitung von Informationen über Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Hier erklärt Kimberly aus Deutschland, welche Schwierigkeiten Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben. Quelle: Netzwerk Kinderrechte

Es gibt auch eine Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung. Luxemburg hat diese Konvention 2007 unterschrieben und 2011 ein Gesetz gemacht, das die Umsetzung der Konvention in Luxemburg ermöglicht. Hier erfährst du mehr über diese Konvention und die Rolle Luxemburgs bei ihrer Umsetzung.