Liebe Kinder, kennt ihr eure Rechte? – Teil 7: Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung
31. Mai 2023In dieser Serie erklärt euch De Piwitsch gemeinsam mit dem „Service des droits de l’enfant“, was in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht.
Es klingt logisch, dass jedes Kind das Recht auf Leben hat. Aber in vielen Ländern ist das Leben von Kindern in Gefahr, zum Beispiel durch Krieg, Hunger, Krankheiten oder weil die Umwelt kaputt gemacht wurde. Oft ist es schwer solche Situationen zu überleben oder sich gesund zu entwickeln. Deswegen haben sich alle Länder, die die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, zum Ziel gesetzt das Überleben und die Entwicklung aller Kinder zu schützen.
Was das für dich heißt
Luxemburg muss dein Leben und das aller anderen Kinder immer schützen und Gefahren abschaffen. Es muss auch dafür sorgen, dass die nötigen Bedingungen herrschen, damit du dich als Kind gut und ohne Bedrohungen entwickeln kannst und die Grundbedürfnisse, die du für ein gutes und gesundes Leben brauchst, erfüllt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schutz vor Gewalt, eine gute Gesundheit, sauberes Wasser, ausreichend Nahrung, Fürsorge, Bildung und Information, Mitspracherecht, und Freizeit.
Auf Seite 13 der Broschüre „Aktionsplan für die Kinderrechte in Luxemburg“, findest du Kontaktstellen, an die du dich wenden kannst, wenn dein Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung nicht respektiert wird.
Text der Konvention:
Artikel 6: Recht auf Leben
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.

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