Liebe Kinder, kennt ihr eure Rechte? – Teil 1
18. November 2022In einer Serie erklärt euch De Piwitsch gemeinsam mit dem „Service des droits de l’enfant“, was in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht.
Diese Konvention – man kann auch Vertrag sagen – wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen (United Nations, abgekürzt: UN) beschlossen. Die Vereinten Nationen sind ein Verbund fast aller Länder der Erde und zählen heute 193 Mitglieder.
Kinder müssen geschützt werden
Die UN hat sich viele Gedanken über den Schutz der Kinder gemacht. Ihr Ziel war es die Lage der Kinder in der ganzen Welt zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Kinder eigene Rechte bekommen und diese garantiert und umgesetzt werden. Denn oft können Kinder ihre Rechte nicht benennen oder selber einfordern und sind deswegen verletzlich. Sie kennen notwendige Informationen noch nicht und verdienen zum Beispiel meist kein eigenes Geld und dürfen nicht wie Erwachsene bestimmen, wie sie leben möchten.
Recht auf eine schöne Kindheit
Doch Kinder werden irgendwann Erwachsene sein und dann werden sie entscheiden, wie die Welt sich entwickelt. Welche Entscheidungen sie treffen, hängt auch davon ab, was sie gelernt haben, als sie Kinder waren.
Dabei geht es nicht nur darum, was sie in der Schule gelernt haben, sondern auch, was sie über andere Menschen gelernt haben. Hatten sie eine liebevolle Familie? Wurden sie von anderen Menschen verletzt und enttäuscht? Durften sie spielen oder mussten sie arbeiten? Mussten sie Krieg erleben oder durften sie in Frieden leben?
Die UN-Kinderrechtskonvention soll allen Kindern ermöglichen, eine schöne Kindheit ohne Sorgen zu erleben. Sie soll Kinder vor schlimmen Erfahrungen schützen und sie soll ihnen ermöglichen, ihre Persönlichkeit richtig entfalten zu können und ein gutes Leben zu haben.
Es gibt noch viel Arbeit, damit die Kinderrechte überall garantiert sind
Das klingt alles sehr gut und die UN-Kinderrechtskonvention ist ein sehr wichtiger Vertrag. Aber leider werden die Rechte der Kinder nicht in allen Ländern respektiert. Manchmal sogar nicht in den Ländern, die die Konvention unterzeichnet haben.
In manchen Ländern herrscht Krieg, in anderen werden Kinder zur Arbeit gezwungen. Woanders dürfen oder können sie nicht zur Schule gehen, haben keine Spielplätze oder Computer, weil ihre Familien kein Geld haben. In vielen Ländern sind die Gesetze noch nicht so stark, dass sie die Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention tatsächlich zu hundert Prozent schützen. Auch in Luxemburg gibt es noch einige Bereiche die verbessert werden können. Damit diese Arbeit richtig vorankommt, hat die Regierung vor einigen Monaten einen Aktionsplan beschlossen. Den findest du, indem du auf das Bild klickst.
Auch Luxemburg kann noch einiges besser machen
Es gibt also noch viel zu tun in Sachen Kinderrechte. Man sollte viel darüber sprechen, auch in den Schulklassen. Um darüber diskutieren zu können, muss man aber erstmal wissen, was in der Kinderrechtskonvention steht.
Deshalb haben De Piwitsch und der „Service des droits de l’enfant“ beschlossen, in einer Serie verschiedene der 54 Artikel der Konvention zu erklären. Der „Service des droits de l’enfant“ ist ein Dienst des Bildungsministeriums, der alles, was mit Kinderrechten in Luxemburg zu tun hat koordiniert.
Das heißt, dass er zum Beispiel Informationen über Kinderrechte sammelt und an verschiedene Partner weitergibt, Aktionen für die Förderung der Kinderrechte ausarbeitet und Berichte über die Lage der Kinderrechte in Luxemburg an die Vereinten Nationen schreibt. Auf dieser Webseite findest du mehr über diesen Dienst.
Wir starten diese Serie kurz vor dem 20. November. Denn dieser Tag ist der Welttag der Kinderrechte. Es ist der Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen wurde. Ab jetzt werden wir jeden Monat ein Kinderrecht erklären.
Was ist überhaupt ein Kind?
„Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt“, steht in Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Im November 2022 lebten laut Vereinten Nationen 8 Milliarden Menschen auf dem Planeten Erde. Rund 2,5 Milliarden sind Personen unter 18 Jahren. In Luxemburg lebten am 1. Januar 2022 fast 645.400 Menschen. 122.643 waren Personen im Alter von 0 bis 17 Jahren. Diese Zahlen stammen vom STATEC, der luxemburgischen Statistikbehörde.
Artikel 2 – Keine Diskriminierung
Die Kinderrechte gelten für alle Kinder. Es ist egal welche Nationalität und welches Geschlecht ein Kind hat, welche Sprache es spricht, wo es oder seine Eltern herkommen, welche Hautfarbe oder Religion es hat, ob es arm oder reich ist oder eine Behinderung hat. Alle Kinder sind gleichberechtigt.
Was das für dich heißt
Du hast bestimmt Kinder in deiner Klasse oder deinem Umfeld die aus einem anderen Land stammen, eine andere Sprache sprechen oder eine andere Hautfarbe haben. Vielleicht sind deine Eltern oder du selber in einem anderen Land geboren? Vielleicht kennst du auch ein Kind, das nicht so gut sieht oder hört, oder ein Kind, das arm oder reich ist. Und du kennst in deinem Umfeld sicherlich Mädchen und Jungen. Trotz allen Unterschieden habt ihr etwas gemeinsam: Ihr seid alle einzigartig und ihr habt alle die gleichen Rechte – die Kinderrechte!
Wenn jemand dich oder ein Kind, das du kennst, wegen seiner Hautfarbe, seiner Religion oder seiner Behinderung benachteiligt, nennt man das Diskriminierung.
Text der Konvention:
Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Du willst die UN-Kinderrechtskonvention ganz lesen? Dann findest du auf der Webseite des „Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher“ den ganzen Text und einen vereinfachten Text.
Schau dir auch diesen Piwitsch-Artikel an. Dort findest du auch ein Interview mit der Chefin des „Service des droits de l’enfant“.
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